Mit dem Wort "Agriturismo" bezieht man sich (dem Italienischen Gesetz N. 96 del 20/02/2006, Disciplina dell'Agriturismo entsprechend) auf einen Gaststättenbetrieb in dem eigenen Bauernhof, in Beziehung mit der landwirtschaftlichen Aktivitäten, wie Waldanbau und Tierzucht.
Neben der direkten Pflege der Bebauung, soll der Bauer seine eigene Fleisch- Gemüse- und Milchprodukte anbieten, als auch andere mit seiner Aktivität verbundene Dienstleistungen garantieren. Daraus folgt, dass ein Agrotourismus vorwiegend ein Landbetrieb ist, und dass der öffentliche Dienst nur ein Teil der ganzen Aktivität darstellt. Wenn man bei einem Gaststättenbetrieb essen bzw.übernachten will, sollte man das regionale geltende Gesetz im Bereich Agrotourismus (Legge Regionale N. 28 del 14/08/1997, Disciplina delle attività agrituristiche con Testo aggiornato il 07/06/2000.) berücksichtigen.
Zu den Aktivitäten eines Agrotourismus gehört das folgende:
- Dem Tourist wird Obdach in der Wohnung des Besitzers gewährt, diese restaurierte Wohnung liegt in einem unbenutzen Gebäude innerhalb des Betriebs, in dem aber die Sanitäranlagen – den Vorschriften gemäß - in Ordnung sind. Jede Restaurierungs- bzw. Sanierungsarbeit soll (den Vorschriften gemäß) die architektonischen Eigenschaften unverändert lassen, deswegen sollen ausschließlich jene typische Baumateriale verwendet werden, die dem typischen Aussehen der Umbrischen Bauernhäusern entsprechen. Falls der Eigentümer keine Wohnungen innerhalb des eigenen Landgutes besitzt, kann er ähnliche, geeignete, Wohnungen in seiner Gemeinde, bzw. in einer anliegenden Gemeinde benutzen, vorausgesetzt dass diese Gebäuden mit seiner Aktivität verbunden sind.
- Die Aufnahme der Touristen kann auch im ausgestatteten Freigelände gewährleistet werden, wenn dieses die nötigen Dienstleistungen anbietet.
- Jede Speise, bzw. jedes Getränk (auch Alkoholische Getränke) soll mindestens aus 2/3 lokalen oder regionalen Produkten bestehen. Betriebsprodukte, obwohl von anderen lokalen Firmen bzw. Genossenschaften verarbeitet, sollen vorwiegend sein. Kosten der lokalen bzw. regionalen Gastronomie sind erlaubt.
- Der direkte Verkauf sowohl von Lebensmitteln des Betriebs (auch nach der externen Verarbeitung), als auch von lokalem Handwerk ist erlaubt.
- Das Gestüt von Pferden (zum Zwecke vom Reitsport) und die Zucht von anderen Tieren und Fischen für andere Freizeitaktivitäten im Betrieb ist erlaubt.
- Freizeit, kulturelle, bzw. didaktische, umweltfreundliche Ereignisse, als auch Sportstätigkeiten (besonders jene, die mit der lokalen Tradition verbunden sind) werden - in der Regel - im Betrieb organisiert.
Falls ein Betrieb nur vegetarische Produkte anbieten will, darf sie auch keine Tiere haben.
Innerhalb der kommunalen Erlaubnis wird diese Information deutlich angegeben, und an dem Eingang des Betriebs soll ein entsprechendes Schild hängen.
Ohne dieses Schild wird die Erlaubnis widerrufen.
Ein Agrotourismus kann maximal 30 Bette anbieten, ob sie in einem einzigen Haus sind, oder in mehreren Gebäuden. Jedes Zimmer soll ausreichende Belüftung und Licht anbieten, die Wände sollen regelmäßig angestrichen werden.
Das Schwimmbad gehört zum Betrieb, es ist ein wesentliches Teil des touristischen Angebots. Es kann nur von den Gästen benutzt werden. Es ist bis zu 160 Quadratmetern für privaten Gebrauch bestimmt.
Restaurants, bzw. Gaststätten im Betrieb dürfen nicht mehr als 2 Sitzplätze für jedes Bett m Haus anbieten, und jeder Sitzplatz verfügt über mindestens 1,5 Quadratmeter Fläche. Das gilt aber nicht für jene regionale Betriebe, die ausschließlich Speisen anbieten. Diese Grenze kann man nur für Schulklassen und Studierendengruppen überschreitet werden.
Frühstuck ist in der Regel inbegriffen, deswegen kann jeder Betrieb Frühstuck anbieten, im voller Respekt der hygienischen Vorschriften, und man darf auch keine lokale Produkte dafür benutzen.